Kosten
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Erstgespräch
€ 110 (50 min)
Beratung/ psychologische Behandlung
€ 110 (50 min)
Psychologische Diagnostik
€160 (50min) inklusive Auswertung
Psychologischer Befund
€260Sie können das Honorar in bar bezahlen oder die Honorarnote innerhalb einer Woche überweisen.
Je nach Fragestellung kann der Umfang einer diagnostischen Abklärung variieren.
Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach Art und Umfang des jeweils konkreten Anliegens. -
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung leisten die Gesundheitsversicherungen seit 1.1.2024 bei der Inanspruchnahme einer/eines Klinischen PsychologIn einen Kostenzuschuss bei klinisch psychologischen Behandlungen bzw. psychologischer Therapie.
Besorgen Sie sich dafür bitte zwischen erster und zweiter Einheit bei/m der/dem PsychologIn eine ärztliche Bestätigung von ihrem Hausarzt.
Kostenzuschüsse für Einzelsitzungen à 50 Minuten:
ÖGK € 33,70
SVS € 45,00
BVAEB | € 48,80
Für die Rückerstattung übernehme ich keine Gewähr.Es gibt Privatversicherungen, die einen Teil der Kosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung. Im Jahresausgleich können die Honorarnoten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
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Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie werden individuell angepasst. Je nach Wunsch, Therapieziel und Auftrag wird gemeinsam eine Frequenz festgelegt, die jederzeit nach Bedarf verändert werden kann. Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und kann jederzeit auf Wunsch beendet werden.
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Die vereinbarte Zeit wird speziell für Sie reserviert. Für Ihren Termin brauchen Sie keine Wartezeit einzuplanen. Um dies zu gewährleisten, bitte ich um eine pünktliche Einhaltung der Termine. Verpasste Minuten, durch Zuspätkommen, können nicht am Ende der Einheit angehängt werden.
Bei kurzfristigen Terminabsagen können Termine nicht mehr anderweitig besetzt werden. Daher bitte ich um eine Absage des entsprechenden Termins spätestens 24h (per Telefon, sms oder E-Mail). Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine und wenn ich den Termin nicht mehr anderweitig vergeben kann, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Eine Absage muss mindestens 24h vor dem Termin erfolgen, sonst wird der Termin in Rechnung gestellt. -
Als Psychologin bin ich nach §37 des Psychologengesetzes zur Verschwiegenheitspflicht über alle an mir anvertrauten oder bekannt gewordener Geheimnisse verpflichtet. Ausnahmen der Verschwiegenheitspflicht stellen eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung dar. In diesem Fall wird dies offen mit dem Klienten besprochen.